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Phishing-Warnung

Mit der Absicht, Ihre Daten zu stehlen, werden von Betrügern so genannte Phishing-Mails mit scheinbar vr-bankspezifischem E-Mail-Absender verschickt. Sie werden darin etwa aufgefordert, ein spezielles "Registrierungsformular" auszufüllen. Diese Mails sowie die hinterlegte Internetseite sind gefälscht! Bitte reagieren Sie nicht darauf. Banken werden Sie nie per Mail, Mail-Formular oder Telefon dazu auffordern, vertrauliche Daten (PIN, TANs, etc.) anzugeben.



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Aktualisierter Bußgeldkatalog des R+V-Infocenters: neue Regelungen für Inline-Skater

 

Neues Verkehrszeichen erlaubt Inline-Skaten ab 1. September 2009 auf Straßen und Fahrradwegen - höhere Bußgelder möglich
Wiesbaden, 19. August 2009. Neues Verkehrszeichen für Inline-Skater: Ab 1. September können die Sportler mit dem Schild "Inline-Skater frei" gekennzeichnete Radwege oder Straßen mitbenutzen. Gleichzeitig gelten für Inline-Skater deutlich höhere Bußgelder. Das Infocenter der R+V Versicherung hat die neuen Regelungen in seinen Bußgeldkatalog aufgenommen. Die Broschüre kann im Internet heruntergeladen werden.

Grundsätzlich gilt für Inline-Skater nach wie vor, dass sie auf dem Bürgersteig fahren müssen. "Fehlt das neue Verkehrsschild, ändert sich an den bisherigen Regelungen nichts. Die Inline-Skater werden allerdings härter bestraft, wenn sie sich nicht daran halten", sagt Karl Walter, Verkehrsexperte beim R+V-Infocenter. Wer ohne Freigabe auf einer Straße oder einem Radweg fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es zu einem Unfall, werden bis zu 35 Euro fällig. Zudem sieht die Straßenverkehrsordnung Bußgelder von bis zu 35 Euro vor, wenn sich die Inline-Skater anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtslos verhalten oder sie nicht überholen lassen.