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Phishing-Warnung

Mit der Absicht, Ihre Daten zu stehlen, werden von Betrügern so genannte Phishing-Mails mit scheinbar vr-bankspezifischem E-Mail-Absender verschickt. Sie werden darin etwa aufgefordert, ein spezielles "Registrierungsformular" auszufüllen. Diese Mails sowie die hinterlegte Internetseite sind gefälscht! Bitte reagieren Sie nicht darauf. Banken werden Sie nie per Mail, Mail-Formular oder Telefon dazu auffordern, vertrauliche Daten (PIN, TANs, etc.) anzugeben.



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Auto von Ast beschädigt: Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung

 

Bestätigung vom Wetteramt oder Zeitungsbericht als Nachweis - Schäden möglichst schnell melden
Wiesbaden, 24. November 2009. Stürmische Zeiten in Deutschland: Die Windböen rütteln an Dachziegeln, zerren an Ästen und verursachen zahlreiche Schäden auch an geparkten Autos. "Die Autobesitzer können solche Schäden der Teilkasko-Versicherung melden. Diese springt ein, wenn der Wind nachweislich mit mindestens Stärke 8 über das Land gefegt ist, also mit mehr als 62 km/h", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Die Vollkasko-Versicherung deckt den Schaden hingegen bei jedem Wetter ab.

Autofahrer können sich eine Bestätigung über die Windstärke ausstellen lassen und bei der Versicherung vorlegen. Diese bekommen sie bei den regionalen Klima- und Umweltberatungen des Deutschen Wetterdienstes. Wenn in der Region starke Stürme gewütet haben, erscheinen oft Berichte in den lokalen Zeitungen ­ auch dies wird in der Regel als Nachweis akzeptiert.

Schaden schnell melden
R+V-Experte Karl Walter rät, der Versicherung den Schaden unverzüglich zu melden, am besten telefonisch, um die weitere Vorgehensweise direkt abzuklären. "Dabei kann man auch gleich besprechen, welche Unterlagen benötigt werden." Wichtig zu wissen: "Notreparaturen" sind erlaubt. Wenn es möglich ist, sollte man jedoch abwarten, ob die Versicherung einen Gutachter schickt.